Das Jugendamt Mainz-Bingen hat auf einem eigenenen Internetportal die wichtigsten Fakten zur Tagespflege zusammengefasst, wie zum Beispiel die Satzung zur Förderung der Kindertagespflege, an deren Ende die Elternbeiträge zu finden sind, Ansprechpartner findet man hier.
Neben weiteren Formularen und Publikationen zum Download findet man dort auch den passenden Ansprechpartner für die verschiedenen Verbandsgemeinden (in unserem Fall Heidesheim). Hier kann man sich schnell und einfach Fragen beantworten lassen und mehr zur Förderung oder den Elternbeiträgen erfahren.
– Kurz zusammengefasst ist jedes Kind von 1-3 Jahren bei geeigneter Tagespflegeperson für eine Förderung vom Jugendamt qualifiziert.
– Für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt geht die Kindertagesstätte vor, nicht abgedeckte Betreuungszeiten können von einer Tagespflegeperson ergänzend geleistet werden. Im begründeten Einzelfall kann diese Einschränkung auf die Kindertagesstätte wegfallen.
– Ab Schuleintritt bis zum 14. Lebensjahr ist eine Kind bei geeigneter Tagespflegeperson für die Förderung qualifiziert, wenn :
1) alle Elternteile, die mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder
arbeitssuchend sind,
b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden, oder
c) Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten
oder
2) die Leistung für die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist.
Sollte etwas Unklar sein, kann man uns gerne fragen oder man nimmt Kontakt zum Jugendamt auf.